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AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir danken Ihnen für das Interesse an unserem Unternehmen und freuen uns, dass wir Sie als unseren Kunden begrüßen können.

Bitte beachten Sie unsere AGB's, die Bestandteil eines jeden Vertrages sind.

AGB's der Firma AFTO " Das Netzwerk für Ihre Sicherheit"

Inh. Andy Koschke:  Stand März 2017


Abschnitt I: Einführende Bestimmungen und Geltungsbereich

I.1 Firmeninformation

Wir sind ein Vermittlungsunternehmen für verschiedene Leistungen im Bereich der Aus- / Weiterbildung und des Handels mit Produkten zwischen Käufer und Verkäufer. 

Nur bezüglich des eigenen Produktvertriebes tritt AFTO "Das Netzwerk für Ihre Sicherheit" Andy Koschke als direkter Vertragspartner auf.


I.2 AGB - Geltungsbereich

Die folgenden AGB's von AFTO "Das Netzwerk für Ihre Sicherheit" Andy Koschke haben in allen Bereichen Geltung und werden seitens des Kunden bei Auftragserteilung in vollem Umfang anerkannt.

Eine individuelle Änderung bedarf der schriftlichen Zustimmung des Geschäftsführers. Spätere Einsprüche gegen die nachfolgenden Vereinbarungen kann nur bei Verletzung des bestehenden Rechts erfolgen.


Abschnitt II: Vertragsrecht zum Erwerb von Dienstleistungen


II.1 Angebot und Vertragsschluss

Nach Anfrage einer bestimmten Leistung geht dem Kunden baldestmöglich ein entsprechendes Angebot zu. Das Angebot hat eine Gültigkeit von 4 (vier) Wochen. Veränderungen dieser Frist bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Im Falle, dass dieses angenommen wird, erfolgt eine schriftliche Auftragserteilung an das oben genannte Unternehmen. Mit Zugang einer Auftragsbestätigung beim Kunden oder durch Lieferung, der durch die Firma AFTO " Das Netzwerk für Ihre Sicherheit" Andy Koschke angebotenen Produkte aufgrund einer Bestellung, kommt es zum Vertragsschluss. Im Falle einer Vermittlung des entsprechenden Vertragsinhaltes, d.h., die Leistungserbringung liegt bei einem dritten Unternehmen, erfolgt eine schriftliche Information über die Weitergabe des Auftrages durch AFTO " Das Netzwerk für Ihre Sicherheit" Andy Koschke. Auch hierbei hat das oben genannte Unternehmen seine Vertragspflichten erfüllt.


II.2 Umfang und Lieferung

Der Umfang der Lieferung entspricht dem der Auftragserteilung bzw. dem der Auftragsbestätigung. Teillieferungen sind zulässig. Die Berechnung der Versandkosten richtet sich nach Warengewicht, Warengröße und Versandart. Bei Vermittlungsbestellungen sind die entsprechenden Vorgaben des Unternehmens, welche die Leistung erbringt, maßgeblich. Die entsprechenden Rechte und Pflichten zur Vertragserfüllung gehen hierbei vollständig auf das Drittunternehmen über. Die Firma AFTO "Das Netzwerk für Ihre Sicherheit" Andy Koschke kann anschließend in keinster Weise mehr rechtlich belangt werden. Auch bei vermittelten Seminaren entspricht der Umfang einer Unterrichtseinheit (UE) den entsprechenden Angaben des Unternehmens, welches die Leistung erbringt. Auch hierbei kann das oben genannte Unternehmen von juristischer Seite her nicht mehr einbezogen werden.


II.3 Preise

Als Kaufpreise gelten für alle Waren die jeweils gültigen Listenpreise, es sei denn, dass etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Eventuell genannte Frachtsätze sind unverbindlich. Jede Erhöhung von Frachtkosten, öffentlichen Abgaben jedweder Art, die nach der Auftragsbestätigung eintreten, hat der Kunde zu tragen. Auf Wunsch des Kunden wird, soweit es möglich ist, die Lieferung auf seine Kosten durch den Leistungserbringer gegen Diebstahl, Bruch -, Transport-, Feuer- oder Wasserschaden sowie gegen sonstige versicherbare Risiken versichert. Bei Vermittlungsaufträgen sind die entsprechenden Versandoptionen des Drittunternehmens gültig.


II.4 Zahlung

Rechnungsbeträge, welche sich aus direkten Leistungen der Firma AFTO "Das Netzwerk für Ihre Sicherheit" Andy Koschke ergeben (d.h. eigene Produktleistungen des oben genannten Unternehmens), sind innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zu begleichen. Etwaige Änderungen bezüglich des Zahlungszeitraumes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des Geschäftsführers. Die Zurückhaltungen von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger vom Leistungserbringer bestrittener oder nicht rechtskräftiger Gegenforderungen sind nicht statthaft. Bei Überschreitung der entsprechenden Zahlungsfrist behält sich die Firma AFTO "Das Netzwerk für Ihre Sicherheit" Andy Koschke, nach einem schriftlichen, entsprechenden Mahnbescheid, rechtliche Schritte gegen den Vertragspartner vor. Das mahnende Schreiben wird als Einschreiben / Rückschein übersendet.

Die anfallenden Kosten hierfür werden dem Zahlungsunwilligen ebenfalls in Rechnung gestellt und müssen übernommen werden. Im Falle eines Vermittlungsgeschäftes wird die entsprechende Rechnung durch das Drittunternehmen gestellt und auch mit dieser verrechnet. Die entsprechenden AGB’s der Unternehmen erlangen dann Geltung. Auch Zahlungsmodalitäten werden entsprechend der Vorgaben der leistungserbringenden Firma gehandelt.

Die AFTO " Das Netzwerk für Ihre Sicherheit"Andy Koschke kann in diesem Zusammenhang nicht rechtlich belangt werden.


II.5 Lieferfristen

Die genannten Lieferfristen sind unverbindlich, es sei denn, dass ein fester Liefertermin schriftlich vereinbart ist. Direkte Bestellungen bei dem oben genannten Unternehmen werden nach Möglichkeit zeitnah an den Kunden übersendet. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist. Lieferungsverzögerungen aufgrund höher Gewalt oder Ereignissen, die dem Leistungserbringer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hierzu gehören auch Streiks, Aussperrungen und behördliche Anordnungen, auch wenn sie bei Lieferanten des Leistungserbringers / beauftragte Unternehmen auftreten, liegen im Risiko des Auftraggebers. Dies gilt auch für verbindlich vereinbarte Fristen und Termine. Bei Vermittlungsaufträgen jeglicher Art ist das Drittunternehmen in allen Bereichen zuständig. AFTO " Das Netzwerk für Ihre Sicherheit" Andy Koschke hat hierauf keinen Einfluss und kann somit auch nicht wegen etwaigem Vertragsbruch rechtlich belangt werden.


II.6 Gefahrenübergang

Mit der Mitteilung des Versandes - oder Übergabebereitschaft von direkt angebotenen Produkten seitens AFTO "Das Netzwerk für Ihre Sicherheit" Andy Koschke spätestens jedoch mit der Versendung durch Erfüllungsgehilfen des Leistungserbringers und dessen Erfüllungsgehilfen, geht jegliche Gefahr auf den Kunden über. Dies gilt auch bei Teillieferung. Bei Vermittlungsgeschäften haben die Bestimmungen des entsprechenden Drittunternehmens Geltung.

Rechtliche Konsequenzen für das oben genannte Unternehmen sind hieraus nicht möglich.


II.7 Eigentumsvorbehalt

Bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem, mit der Firma AFTO "Das Netzwerk für Ihre Sicherheit" Andy Koschke geschlossenen Vertrag, behält sich das Unternehmen das Eigentum an jedem Liefergegenstand vor. Der Kunde darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherheit übereignen. Bei Pfändungen, sowie Beschlagnahme oder sonstige Verfügung durch Dritte hat der Kunde auf das Eigentum des Leistungserbringers hinzuweisen und diesen unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde darf den Liefergegenstand ordnungsgemäß benutzen, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Bei vertragswidrigem Verhalten seitens des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Firma AFTO "Das Netzwerk für Ihre Sicherheit" Andy Koschke zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet. Entsprechende Mahnung wird als Einschreiben / Rückschein übersendet und dem in Verzugsstehenden entsprechend angelastet. Er verpflichtet sich hierbei automatisch, die entstandenen Kosten zu übernehmen. Für eventuelle Schäden und / oder Abnutzungen, welche bei der vorübergehenden Nutzung eingetreten sind, darf das oben genannte Unternehmen einen entsprechenden finanziellen Ausgleich einfordern. Der in Verzug stehende Käufer ist auch hier zur Zahlung verpflichtet. Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts sowie die Pfändung des Liefergegenstandes durch die Firma AFTO "Das Netzwerk für Ihre Sicherheit" Andy Koschke gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag. Bei Vermittlungsgeschäften sind entsprechende Richtlinien des Drittunternehmens gültig. Rechtliche Schritte können hierbei nur gegen dieses eingeleitet werden. Die oben genannte Firma ist unbeteiligt und kann, mit Annahme der AGB’s, nicht juristisch in die Verantwortung gezogen werden. Ausnahme hierbei ist ein Verstoß gegen aktuell geltendes Recht.


II.8 Gewährleistung und Haftung

Nach erhalt der Ware, welche von der Firma AFTO " Das Netzwerk für Ihre Sicherheit "Andy Koschke als Verkäufer versendet wurde, hat jeder Kunde diese auf Mängel und Vollständigkeit zu prüfen. Mängel, die als Gesamtheit gesehen werden, sind dem Geschäftsführer binnen einer bestimmten Frist und ohne Schuldhaftes zögern zu melden. Der entsprechende Zeitraum hierfür liegt bei zwei Wochen nach Wareneingang. Spätere Reklamation, welche sich auf Missstände beziehen, die sich bei einer entsprechenden Prüfung hätten feststellen lassen können, können dann nicht mehr geltend gemacht werden. Schäden, die sowohl durch die fehlerhafte Inbetriebnahme durch den Käufer oder einer dritten Person als auch durch unsachgemäße / ungeeignete Verwendung oder die natürliche Abnutzung oder fehlerhafte / nachlässige Behandlung, entstehen, sind von der Gewähr ausgeschlossen.

Ansonsten steht dem Käufer die gesetzliche Garantie zu, in der die Firma AFTO " Das Netzwerk für Ihre Sicherheit"Andy Koschke auch für entsprechende Mängel aufkommt. Hierbei jedoch hat der Käufer kein direktes Recht den Kaufvertrag rückgängig zu machen. Vielmehr muss der oben genannten Firma ein bestimmter Zeitraum gegeben werden eine Ersatzlieferung zu leisten. Hierbei wird die neue Ware im Tausch gegen die Fehlerhafte ausgeliefert. Falls auch dieses fehlschlägt und wiederum die Gewährleistung in Anspruch genommen werden kann, hat der Käufer das Recht vom Kaufvertrag zurückzutreten oder eine Minderung des Kaufpreises zu erhalten.

Bei Vermittlungsgeschäften gelten die entsprechenden Vertragsbedingungen (AGB) des jeweiligen Drittunternehmens. 

Ein Versicherungsschutz bei gebuchten Seminaren wird nicht seitens des Unternehmens AFTO "Das Netzwerk für Ihre Sicherheit" Andy Koschke gegeben. Hier muss sich entweder das Drittunternehmen (siehe entsprechende Vertrags- und Geschäftsbedingungen) oder der Seminarbesucher selbst um die Versicherung kümmern.


II.9 Seminaränderungen / Absagen durch Dritte

Da die Firma AFTO "Das Netzwerk für Ihre Sicherheit" Andy Koschke auch als Vermittlungsunternehmen für Dritte agiert, hat Sie keinen Einfluss auf die entsprechende Umsetzung der vermittelten Veranstaltung. Im Falle eines Kurs- oder Seminarausfalls, einer Dozentenumbesetzung oder einer Verschiebung seitens des Kundens, muss mit der oben genannten Firma das weitere Vorgehen verhandelt werden. Das Unternehmen garantiert die Leistungen laut Angebot. Selbstverständlich vermittelt das Unternehmen, im Falle einer nicht akzeptablen Ausgleichsleistung der Drittfirma, Sie gerne an ein anderes Unternehmen weiter um so Ihren Kurs / die entsprechende Teilnahme zu ermöglichen.


II.10 Seminarunterlagen

Seminarunterlagen werden je nach Angebot gestellt.


Abschnitt IV: Schlussvorschriften

IV.1 Verwendung persönlicher Daten

Die entsprechenden Daten, welche im Rahmen eines Vertragsschlusses erhoben werden, sind nur für diesen Zweck da. Falls Sie wünschen, dass die persönlichen Informationen nicht gespeichert werden, geben Sie dieses bei entsprechender Kursanfrage an.


IV.2 Rücktritt und Haftung

Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen stehen dem Kunden rechtliche Mittel gegen die Firma AFTO "Das Netzwerk für Ihre Sicherheit" Andy Koschke zu. Ein eventueller Schadenersatz kann jedoch maximal dem eigentlichen Angebotspreis gleichkommen. Falls es sich um eine Unmöglichkeit der Gesamtleistung oder ein Unvermögen seitens des oben genannten Unternehmens handelt, hat der Käufer jedoch lediglich ein Vertragsrücktrittsrecht. Bei Vermittlungsgeschäften sind jeweils die Vorgaben und Richtlinien des Drittunternehmens maßgebend.


IV.3 Form und Änderungen / Nebenabreden

Jegliche Erklärung, Anzeige oder Änderung / Nebenabreden zur AGB’s bedürfen der Schriftform und der Gegenzeichnung durch den Geschäftsführer.


IV.4 Gerichtsstand / Erfüllungsort

Der Erfüllungsort für sämtliche Verträge und die damit verbundenen Verpflichtungen, die direkt mit der Firma AFTO " Das Netzwerk für Ihre Sicherheit" Andy Koschke geschlossen worden sind, ist Kettenkamp. Abweichungen hiervon müssen schriftlich zwischen Käufer und Verkäufer geregelt sein. In Bersenbrück befindet sich auch das zuständige, bei allen Vertragsstreitigkeiten anzugehende, Amtsgericht. Bei Drittunternehmen sind entsprechende Regelungen, AGB’s und Vertragsgrundlagen mit diesen geltend.


IV.5 Salvatorische Klausel

Sollte aus irgendwelchen Gründen eine der vorstehenden Bedingungen ungültig sein, so wird die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen davon nicht berührt.


Kettenkamp, 25.03.2017